Untersuchungen nach der FEV Anlage 5, 5.1, 6.2 auf Anfrage möglich. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie das Kontaktformular nachdem sie sicher sind, welche Untersuchungsteile Sie benötigen.
Preisübersicht Kosten (inkl. MwSt.) aktuell (05/ 2025):
Typ Preis
Anlage 5.1 (ärztliche Untersuchung) 110€
Anlage 5.2 (Reaktionstest) 130€
Anlage 6.2 (Sehtest+ inkl. Perimetrie) 110€
Einfacher Sehtest Anlage 6.1 60€

Kombinationspreise: Beliebige Kombination abzüglich 10%
Z.B. FEV Klasse C = (Anlage 5.1+ 6.2 ) – 10% = 198 EUR
Z.B. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung = (Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2) – 10%= 315 EUR

Zahlung nur per EC-/ Kreditkarte, Google-/ Applepay, Bitcoin
Keine Barzahlung möglich.


Stornobedingungen: Bei nicht erscheinen ohne Entschuldigung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 EUR in Rechnung gestellt. Alle rechtlichen Schritte, sowie Einleitung eines Mahnverfahrens vorbehalten.

Ersterwerb:
Fahrerlaubnis Anlage
Führerscheinklasse C Anlage 5.1 + 6.2
Führerscheinklasse D Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2
Inkl. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (B / Taxi) Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2
Verlängerung:
Fahrerlaubnis Anlage
Führerscheinklasse C Anlage 5.1 + 6.2
Führerscheinklasse D Anlage 5.1 + 6.2
Führerscheinklasse D ab 50 Jahren, inkl. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (B / Taxi) Anlage 5.1 + 6.2
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (B / Taxi) ab 60 Jahren Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2
Wiedererlangung:
Fahrerlaubnis Anlage
Führerscheinklasse C Anlage 5.1 + 6.2
Führerscheinklasse D Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (B / Taxi) Anlage 5.1 + 5.2 + 6.2

Wichtig:
Denken Sie an:

  • ihr offizielles Ausweisdokument, Personalausweis
  • an ihre Sehhilfe und den Brillenpass. Sollte diese älter als zwei bis drei Jahre sein, empfehle ich Ihnen im Vorfeld eine Prüfung vorzunehmen.
Bei Vorerkrankungen und Medikation denken Sie an ihre ärztlichen Befunde und bringen ggf. ein Attest mit!

Speziell Diabetes:
Die Bestätigung des behandelnden Arztes hebt hervor, dass

  • die Erkrankung stabil geführt wird,
  • bislang keine Hypoglykämien (Unterzuckerungen) aufgetreten sind und
  • der Proband an einer strukturierten Schulung für Diabetiker zur Erkennung und Behandlung von Unterzuckerungen teilgenommen hat.
  • In den letzten 12 Monaten darf es zu keiner schweren Hypoglykämie gekommen sein. (Eine Hypoglykämie wird als schwer eingestuft, wenn Unterstützung durch andere Personen erforderlich ist.)
  • Es sollte keine Störung der Hypoglykämiewahrnehmung vorliegen.
  • Eine angemessene Selbstüberwachung sowie Dokumentation der Stoffwechselsituation müssen erfolgen, mindestens zweimal täglich und zu den Zeiten, die für das Führen eines Fahrzeugs relevant sind.
  • Der Betroffene muss nachweisen, dass er sich der Risiken, die mit seiner Hypoglykämie verbunden sind, bewusst ist.
  • Es dürfen keine weiteren Komplikationen der Diabeteserkrankung präsent sein, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten (z. B. Augen-, Nieren- oder Gefäßerkrankungen).

Ohne die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann keine Einschätzung zur Fahrtauglichkeit von Diabetikern vorgenommen werden!

ROT Schwäche:
Bei bekannter Rotschwäche denken Sie an eine Stellungnahme des Augenarztes, dass sie über die Einschränkung aufgeklärt wurden und dies keine relevante Einschränkung für die Fahrtauglichkeit darstellt, oder absolvieren die Untersuchung nach Anlage 6.2 direkt beim Augenarzt.

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